Halten Sie uns bitte diesbezüglich auf dem Laufenden. Ich werde in meinem Prozess auf jeden Fall versuchen, auch diese Karte zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist es auch denkbar, einmal zu hinterfragen, wenn es um meinen Fall geht, über welches Comirnaty/Tozineram/BNT162b2 wir überhaupt diskutieren. Als Chemiker habe ich echt Schwierigkeiten, bei einem 59%igem Produkt, bei der der Schlunzrest nicht untersucht wurde von einer definierten Substanz oder Zubereitung zu reden.
Ich hatte in meinem Chemiestudium immer mal wieder die Aufgabe Substanzen zu synthetisieren. Erst wenn die Produkte sauber waren und die Zusammensetzung/Struktur bewiesen war, wurde mir ein Testat gegeben. Mit einer 50%igen Verunreinigung hätte ich nicht kommen dürfen.
Auch eine Mischung muss sauber definiert sein. Wenn ich stark verfahrensabhängige Produkte habe, also je nach Verfahren etwas anderes herauskommt, ist eine definierte und geprüfte Herstellvorschrift ev. relevant. Das alles steckt hinter der NOTWENDIGKEIT von GMP, die nach Ihren Recherchen nie gegeben war. Dies hinter dem Wort Qualitätsprobleme zu verstecken ist m.E. eine starke Beschönigung. Ich muss einfach davon ausgehen, dass es kein definiertes Endprodukt gibt, bzw. der Grad der Verunreinigung und die Art der Verunreinigung die Eigenschaft bestimmt. Mit der Überprüfung nur einer Charge oder einem Produkt aus einem anderen Herstellverfahren hat das dann eben nichts zu tun.
Leider sehen wir ja aus genau diesem Grund chargenspezifische Schadensprofile. Dass Biondreck auch so vehement Unterschiede zw. den Chargen wegzudiskutieren, zeigt mir, dass dort ev. anzusetzen ist.
Wenn Zuviel DNA und SV40-Promotorgen enthalten ist, ist es nur dann nur deshalb keine Gentherapie, weil es ja nicht therapeutisch wirkt, trotzdem es das menschliche Genom verändern kann?
Danke vielmals! Das sind verdammt viele §§. Steht da nicht an sehr viele Stellen der Disclaimer „soweit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der eingeführten Arzneimittel gewährleistet sind.“.
Wie kann die Unbedenklichkeit auch nur angenommen werden, wenn die Zusammensetzung der Produktionschargen nicht überwacht wird, bzw. gar nicht bekannt ist?
Genau Hauptsache eine saubere juristische Klärung durch Winkeladvokaten. Sauber! Auch das Naziregime und die SED Diktatur waren ein Rechtsstaat. Es war ja nicht rechtlos und Richter und Staatsanwälte werden durch den Staat bezahlt und sind weisungsgebunden dem BMJ.
Verhinderung schwerer Verläufe? In der Klage Erwiderung steht: „….Schwere Verläufe einer – potenziell tödlichen – Infektion werden durch Comirnaty nachweisbar vermieden. Gleichzeitig sind die Risiken des Impfstoffs gering…“
Hiermit beziehen sie sich doch selbst auf die Verhinderung schwerer Verläufe. Kann das von Relevanz sein?
Was haben wir bei der Begutachtung gelernt: Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern eine Entscheidung!
Korrekt.
Muss trotzdem sauber juristisch geklärt werden. Da sind schon ein paar Juristen dran, die das für Klagen verwenden und ausprobieren werden.
Halten Sie uns bitte diesbezüglich auf dem Laufenden. Ich werde in meinem Prozess auf jeden Fall versuchen, auch diese Karte zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist es auch denkbar, einmal zu hinterfragen, wenn es um meinen Fall geht, über welches Comirnaty/Tozineram/BNT162b2 wir überhaupt diskutieren. Als Chemiker habe ich echt Schwierigkeiten, bei einem 59%igem Produkt, bei der der Schlunzrest nicht untersucht wurde von einer definierten Substanz oder Zubereitung zu reden.
Ich hatte in meinem Chemiestudium immer mal wieder die Aufgabe Substanzen zu synthetisieren. Erst wenn die Produkte sauber waren und die Zusammensetzung/Struktur bewiesen war, wurde mir ein Testat gegeben. Mit einer 50%igen Verunreinigung hätte ich nicht kommen dürfen.
Auch eine Mischung muss sauber definiert sein. Wenn ich stark verfahrensabhängige Produkte habe, also je nach Verfahren etwas anderes herauskommt, ist eine definierte und geprüfte Herstellvorschrift ev. relevant. Das alles steckt hinter der NOTWENDIGKEIT von GMP, die nach Ihren Recherchen nie gegeben war. Dies hinter dem Wort Qualitätsprobleme zu verstecken ist m.E. eine starke Beschönigung. Ich muss einfach davon ausgehen, dass es kein definiertes Endprodukt gibt, bzw. der Grad der Verunreinigung und die Art der Verunreinigung die Eigenschaft bestimmt. Mit der Überprüfung nur einer Charge oder einem Produkt aus einem anderen Herstellverfahren hat das dann eben nichts zu tun.
Leider sehen wir ja aus genau diesem Grund chargenspezifische Schadensprofile. Dass Biondreck auch so vehement Unterschiede zw. den Chargen wegzudiskutieren, zeigt mir, dass dort ev. anzusetzen ist.
Wenn Zuviel DNA und SV40-Promotorgen enthalten ist, ist es nur dann nur deshalb keine Gentherapie, weil es ja nicht therapeutisch wirkt, trotzdem es das menschliche Genom verändern kann?
Verunreingungen udnd GMP sind per Spahn Verordnungen ausgehebelt.
Die Sache mit Gentherapie ist eine rein juristische. Biologisch ist das Zeugs immer Gentherapie. Es geht darum, wann es das auch juristisch ist.
Und da ist der Kipppunkt: Art der Anwendung und Produktion PCR oder Zellkultur.
Wo finde ich die Spahn-Verordnung, können Sie mir da weiterhelfen? Ist es die vom Mai 2020? BAnz AT 26.05.2020 V1
https://drbine.substack.com/p/die-bundesregierung-setzt-heimlich
Danke vielmals! Das sind verdammt viele §§. Steht da nicht an sehr viele Stellen der Disclaimer „soweit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der eingeführten Arzneimittel gewährleistet sind.“.
Wie kann die Unbedenklichkeit auch nur angenommen werden, wenn die Zusammensetzung der Produktionschargen nicht überwacht wird, bzw. gar nicht bekannt ist?
Gentechnologie einfach ein zu leckerer Brocken, schon zu wichtige Personen verwickelt worden
Zweite Verteidigungslinie wird via Zerfaserung (bislang in Hinterhand gehalten) laufen
ich drücke die Daumen. Machtverhältnisse dürften sich pro Karlchen wenden; übl. Jus funzt via Verzögerung
Genau Hauptsache eine saubere juristische Klärung durch Winkeladvokaten. Sauber! Auch das Naziregime und die SED Diktatur waren ein Rechtsstaat. Es war ja nicht rechtlos und Richter und Staatsanwälte werden durch den Staat bezahlt und sind weisungsgebunden dem BMJ.
Von Interesse:
Moderna's annual reports state that US and EU agencies classify mRNA as gene therapy:
2020 annual rpt, pp 106, 107, 116:
https://annreports.com/moderna/moderna-ar-2020.pdf
2021 annual rpt (referred to as "10-K"), pp 63, 65:
https://annreports.com/moderna/moderna-ar-2021.pdf
FDA doc discussing term; TL;DR p11:
https://downloads.regulations.gov/FDA-2022-N-033
Verhinderung schwerer Verläufe? In der Klage Erwiderung steht: „….Schwere Verläufe einer – potenziell tödlichen – Infektion werden durch Comirnaty nachweisbar vermieden. Gleichzeitig sind die Risiken des Impfstoffs gering…“
Hiermit beziehen sie sich doch selbst auf die Verhinderung schwerer Verläufe. Kann das von Relevanz sein?