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Dr. Manfred Hauptreif's avatar

Natürlich steht der Vorwurf im Raum, daß hier Menschen umgebracht wurden. Den Vorsatz zur Tötung nachzuweisen dürfte schwer fallen. Als niederen Beweggrund kann man natürlich Geldgier anführen, aber dass dies der primäre Grund war, kann man hinterfragen. Die unter Mordverdacht stehenden Menschen werden plädieren, sie hätten Menschen schützen wollen. Ohne mich genau auszukennen, würde ich sagen: Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge…

Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies vor ein ordentliches (also nur vom Gesetz abhängiges) Gericht gehört.

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