PEI hat keine KV Daten und auch kein Interesse an diesen Daten
PEI ignoriert gesetzliche Vorgaben zur Pharmakovigilanz
Laut Drucksache 19/23944 ist das PEI verpflichtet, die Daten der Krankenversicherungen einzuholen zwecks Pharmakovigilanz.
BKK ProVita entlässt Vorstand Schöfbeck „mit sofortiger Wirkung“
2022_03_14 - Stellungnahme_Tom_Lausen_Informatiker_14.03.2022_final2
Am 24.03.2022, 10 Tage nach der Stellungnahme von Tom Lausen im Bundestag bezüglich der BKK ProVita Daten wurde Klaus Cichutek von RA Meyer-Hesselbarth gefragt, ob das PEI Daten der Krankenkassen erhält.
Die Antwort kam am 11.04.2022. Das zu beobachtende Produkt war bereits über ein Jahr auf dem Markt. Die gesetzlichen Vorgaben wurden vom PEI ignoriert.
Obwohl das PEI um das Problem wusste, passierte weiterhin über ein Jahr lang nichts:
Clownworld hat mich darauf hingewiesen, dass diese Farce im Bundestag 2024 noch weiter ging:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/107/2010733.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/117/2011726.pdf
Die haushälterischen Gründe scheinen mir nach diesem Kommentar unter dem Artikel nicht haltbar:
Wenn man gewollt hätte, hätte man auch persönlich SD-Karten oder USB-Sticks beim PEI vorbeibringen können (falls man der Post nicht traut).
Die Schnittstelle scheint 2025 immer noch nicht zu existieren.
Die KV Daten werden bis heute nicht ausgewertet.
Ich hatte übrigens bereits 2020 dem PEI angeboten, die Datenschnittstelle kostenlos zu implementieren, als die Behauptung aufkam, es gäbe technische Schwierigkeiten. Meine Profession ist es u.a., solche Schnittstellen zu gestalten und zu realisieren. Beruflich bin ich Software-Architekt.
Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.
Und 2024 ging die Clownshow weiter: Als die AfD am 30. Januar 2024 (gem. Drucksache 20/10733) die Bundesregierung aufforderte, „dafür Sorge zu tragen, dass das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine vollständige Umsetzung des geltenden Rechts in § 13 Absatz 5 IfSG endlich gewährleistet wird.“, hat der Ausschuss für Gesundheit (gem. Drucksache 20/11726) eine Ablehnung des AfD-Antrags empfohlen. Am 13.06.2024 erfahren wir dann aus dem Plenarprotokoll 20/175 zur Sache: „die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-Fraktion und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen.“