Kenny Carmodys Text fast auf poetischere Art zusammen, was Anwälte wie Beate Bahner schon 2020 sagten und in Schriftsätze fassten und dafür in die Psychiatrie gesteckt wurden. Auch Ärzte wie Fritz Dücker aus Offenburg wollte man für diese Ansichten in die Psychiatrie stecken.
Entsprechende Klagen, die sich auf den Nürnberg Code bezogen wurden als rechts, rechts, böse, böse abgewiesen. Wer in dieser Zeit nicht zumindest einmal als rechts oder Nazi bezeichnet wurde, hat definitiv etwas falsch gemacht. Oder, um es eleganter auszudrücken: Klagen gegen die Corona-Maßnahmen und die Corona-Impfung, die auf dem Nürnberger Kodex basierten, wurden von Gerichten abgewiesen, weil der Nürnberger Kodex rechtlich ausschließlich für medizinische Experimente an Menschen gilt und keine Anwendung auf staatlich zugelassene Heilmittel oder reguläre Gesundheitsmaßnahmen findet.
Dass die Studien zum Zeitpunkt der Markteinführung noch nicht abgeschlossen waren und noch über ein Jahr nicht abgeschlossen sein sollten und es sich um bedingt zugelassene Mittel handelte, obwohl es viele zugelassene Mittel gab, die nachweislich funktionierten (wie Ivermectin oder Hydroxychloroquin), wurde geflissentlich ignoriert.
Das Deutsche Ärzteblatt warnte explizit den Nürnberg Codex für diese Zwecke zu ”missbrauchen”.1
Hätte Kenny Carmody diesen Text 2021 veröffentlicht, hätte man ihn als rechten Schwurbler, als Querdenker bezeichnet und vielleicht belangt oder zwangseingewiesen, weil Vergleiche mit damals die Opfer von damals delegitimieren. Für diesen Text hätte Kenny Carmody 2021 eine Akte beim Verfassungsschutz bekommen.
Noch heute dürfte der Text reichen, um ihn im Mainstream als AFD-Sympathisanten, und als irrelevant abstempeln zu können.
Das heißt nicht, dass er nicht Recht hat mit dem was er schreibt. Aber Recht haben und Recht bekommen, sind eben zwei unterschiedliche Dinge im besten Deutschland aller Zeiten, denn “unsere” Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie. Ein Doppelstaat2, wie damals.
Kenny Carmody ignoriert leider Althussers Arbeiten zu Ideologie und Appelation, die durchaus erklären, was passiert ist, warum es passiert ist und warum es immer wieder passieren wird.
Bevor die Analyse erschien, wie das in Deutschland erneut passieren konnte, hat Kenny Carmody bereits beschrieben, gegen welche Grundfesten der Amerikanischen Verfassung die Maßnahmen verstießen.
Die Schuld Deutschlands wiegt aber schwerer, weil Deutschland es, gemäß Kenny Carmody, zum zweiten Mal gemacht hat und gegen Grundsätze verstoßen hat, die explizit wegen Deutschland verfasst wurden. Der Text über Deutschland und die COVID Plandemie ist universeller als der Text über die amerikanischen Verstöße.
Was Deutschland seinem Volk versprochen hat. Und was es stattdessen getan hat.
Gerade Deutschland wusste, was es versprochen hatte.
Nicht in jener abstrakten Weise, wie Länder in Friedenszeiten von Werten sprechen, wenn Werte nichts kosten, nichts erfordern und wie Schmuckstücke im Fenster eines Hauses zur Schau gestellt werden können, das noch nie einer Feuerprobe standgehalten hat. Deutschland wusste es, weil es dieses Versprechen unmittelbar nach dem schlimmsten institutionellen Zusammenbruch der modernen Geschichte niedergeschrieben hatte. Denn die Menschen, die 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik entwarfen, stellten keine theoretischen Überlegungen darüber an, was schiefgehen könnte, wenn sich ein Staat gegen sein eigenes Volk wendet.
Sie hatten es miterlebt. Zu Lebzeiten. Auf deutschem Boden.
Sie schrieben das Gesetz, das sie schrieben, weil sie mit einer Präzision, die kein anderes Gründungsdokument in der demokratischen Welt erreicht, genau verstanden, wie eine Regierung aussieht, wenn sie beschlossen hat, dass der Notstand groß genug ist, um die Menschlichkeit des Einzelnen außer Kraft zu setzen.
Und dann, siebzig Jahre später, tat Deutschland es erneut.
Nicht in derselben Form. Nicht mit derselben Ideologie. Nicht mit denselben Zielen oder denselben Verfolgungsmechanismen. Ich ziehe diesen Vergleich nicht und werde es auch nicht tun. Aber in der grundlegenden Struktur des Geschehens – der Unterordnung des Anspruchs des Einzelnen auf seinen eigenen Körper unter die administrativen Prioritäten des Staates, der Unterdrückung abweichender wissenschaftlicher und medizinischer Meinungen, der Erzwingung von Gehorsam durch die systematische Beseitigung der für ein normales Leben notwendigen Voraussetzungen – tat Deutschland genau das, was sein Grundgesetz verfassungsrechtlich unmöglich machen sollte.
Und das Gesetz reichte nicht aus, um dies zu verhindern.
Das ist es, was ich untersuchen möchte.
Genau.
Artikel 1 des „Grundgesetzes“.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Human dignity is inviolable.“
Es ist kein Zufall, dass dies der erste Artikel des deutschen Grundgesetzes ist. Er steht an erster Stelle, weil die Verfasser verstanden haben, dass jedes andere Recht aus diesem einen hervorgeht. Dass ohne die grundlegende Anerkennung, dass der Mensch einen innewohnenden Wert besitzt, den kein Staat, kein Notstand, keine Abwägung des kollektiven Nutzens rechtmäßig außer Kraft setzen darf, jeder nachfolgende Schutz auf Sand gebaut ist.
Die Menschenwürde umfasst in der rechtlichen und philosophischen Tradition, aus der sich Artikel 1 speist, das Recht des Einzelnen, nicht instrumentalisiert zu werden. Nicht als Mittel zum Zweck benutzt zu werden. Nicht als Variable in einer Gleichung der öffentlichen Gesundheit behandelt zu werden, deren Kostenseite der Staat nach eigener Entscheidung nicht ehrlich offenlegen muss.
Die Menschen, die durch die COVID-Impfstoffe geschädigt wurden, wurden instrumentalisiert. Sie waren die akzeptierbaren Kosten eines Programms, dessen Fortführung als höhere Priorität angesehen wurde als ihr Wohlergehen, ihre angemessene Entschädigung und die transparente Rechenschaft darüber, was das Programm ihnen angetan hat. Sie wurden nicht als rechtsfähige Individuen anerkannt, denen die Regierung die Fürsorgepflicht schuldete, die Artikel 1 als Grundlage für alles andere festlegt, was der deutsche Staat tun darf.
Sie warten immer noch auf diese Anerkennung.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Diese Unantastbarkeit galt für sie nicht.
Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert zwei Dinge, die unmittelbar relevant sind und die im deutschen Kontext bisher kaum ernsthaft öffentlich hinterfragt wurden.
Er garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das nur insoweit eingeschränkt ist, als diese Entfaltung die Rechte anderer beeinträchtigt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.
Und er garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Körperliche Unversehrtheit. Die Integrität des Körpers. Der verfassungsrechtliche Schutz des Körpers des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen.
Die 2G- und 3G-Regelungen, die den Zugang zu Arbeitsplätzen, Restaurants, Kulturstätten, Fitnessstudios und zum öffentlichen Leben in seiner gewohnten Form vom Nachweis des Impfstatus oder eines aktuellen Testergebnisses abhängig machten, waren technisch gesehen keine Impfpflicht im Sinne eines physischen Zwangs.
Sie stellten vielmehr die Aufhebung der für das normale Leben notwendigen Voraussetzungen dar – als Mechanismus, um die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen, die sonst durch physischen Zwang erforderlich gewesen wäre.
Das Ergebnis war für diejenigen, die das Produkt aus Gewissensgründen, aufgrund ihrer Krankengeschichte oder aufgrund der völlig vernünftigen Einschätzung ablehnten, dass eine neuartige Technologie mit einem noch nicht vollständig charakterisierten Langzeitsicherheitsprofil persönliche Vorsicht gebot, dasselbe. Ihre Teilhabe am staatsbürgerlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben des Landes, dessen Staatsbürger sie waren, wurde von einer medizinischen Entscheidung abhängig gemacht, die Artikel 2 als individuelles Recht schützen soll.
Das Bundesverfassungsgericht, das als Hüter des Grundgesetzes fungiert und an das sich jeder deutsche Bürger wenden kann, wenn er der Ansicht ist, dass seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt wurden, prüfte Elemente dieser Einschränkungen und ließ sie in mehreren Fällen zu.
Die Begründung lautete: Verhältnismäßigkeit.
Der Notstand sei groß genug, so das Gericht, dass der Eingriff in die individuellen Rechte im Verhältnis zum Ziel der öffentlichen Gesundheit stehe.
Was die Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderte – und nicht erhielt –, war eine ehrliche Abwägung beider Seiten der Bilanz. Die Nutzenseite wurde vollständig dargestellt. Die Kostenseite, zu der nicht nur die Einschränkung von Rechten gehörte, sondern auch die Sicherheitswarnungen im Zusammenhang mit den Produkten, deren Einnahme faktisch erzwungen wurde, wurde nicht berücksichtigt.
Man kann keine ehrliche Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen, wenn eine Seite des Verhältnisses manipuliert statt offengelegt wird.
Artikel 5 garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Er besagt, dass es keine Zensur geben darf.
Während der COVID-Zeit beteiligten sich die deutsche Regierung und die ihr angeschlossenen Behörden aktiv an der Unterdrückung von Äußerungen, die der offiziellen Position widersprachen. Das Robert-Koch-Institut, die oberste Gesundheitsbehörde, gab Leitlinien heraus, die der Öffentlichkeit als feststehender wissenschaftlicher Konsens präsentiert wurden. Die „RKI-Protokolle“, die internen Protokolle des RKI, die 2024 unter dem Druck des Informationsfreiheitsrechts veröffentlicht wurden, enthüllten, dass die intern vorgenommenen Einschätzungen nicht immer mit den öffentlich vertretenen Positionen übereinstimmten. Dass Risikoeinstufungen manchmal nicht ausschließlich aus epidemiologischen Gründen angepasst wurden.
Dass die Kluft zwischen dem, was die Institution wusste, und dem, was sie sagte, zumindest in einigen dokumentierten Fällen erheblich war.
Ärzte, die Erkenntnisse kommunizierten, die nicht mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmten, mussten mit Verfahren seitens der Ärztekammer rechnen. Forscher, deren Arbeit die offizielle Position in Frage stellte, sahen sich mit den üblichen Unterdrückungsmechanismen wie der Kennzeichnung von Beiträgen auf Plattformen, der Gatekeeping-Funktion im Peer-Review-Verfahren und der beruflichen Marginalisierung konfrontiert, die in Deutschland ebenso konsequent zum Einsatz kamen wie überall sonst.
Artikel 5 besagt, dass es keine Zensur geben darf.
Die Zensur, die stattfand, gab sich nicht als solche zu erkennen. Sie wirkte über die Infrastruktur beruflicher Konsequenzen und des Plattformmanagements, die zum bevorzugten Instrument des modernen Staates geworden ist, gerade weil sie schwer gerichtlich anzufechten und leicht zu leugnen ist.
Artikel 8.
Versammlungsfreiheit.
Die „Querdenker“-Demonstrationen waren – unabhängig davon, was man von ihrer Zusammensetzung oder ihren konkreten Forderungen hält – Versammlungen deutscher Bürger, die ein Recht ausübten, das das Grundgesetz außerhalb der Reichweite gewöhnlicher gesetzgeberischer Eingriffe stellt. Ihnen begegneten Verbote, Auflösung der Versammlungen und eine mediale Darstellung, die den Akt der Versammlung im Widerspruch zur Regierungspolitik als von Natur aus verdächtig, als Krankheitsüberträger und als Verhalten einer Randgruppe darstellte, deren Rechte auf die Straße irgendwie weniger legitim seien als die Rechte derjenigen, die sich zur Zustimmung zu offiziellen Maßnahmen versammelten.
Das Recht auf friedliche Versammlung gilt nicht nur für jene Versammlungen, die die Regierung für opportun hält.
Genau diese Unterscheidung macht den Kern des Rechts aus.
Artikel 20 begründet Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat. Er besagt, dass alle staatliche Gewalt vom Volk ausgeht.
Und in seinem vierten Absatz enthält er etwas, das in seiner Direktheit von keiner anderen Verfassungsbestimmung in der demokratischen Welt ganz erreicht wird.
Dort heißt es, dass alle Deutschen das Recht haben, jedem Widerstand zu leisten, der diese verfassungsmäßige Ordnung abschaffen will, sofern kein anderes Mittel zur Verfügung steht.
Das Recht auf Widerstand. In der Verfassung verankert. Von Menschen, die am eigenen Leib erfahren hatten, was geschieht, wenn die verfassungsmäßige Ordnung abgeschafft wird und niemand Widerstand leistet.
Die Menschen, die zwischen 2020 und 2022 in ganz Deutschland auf die Straße gingen und sagten, dass das, was ihnen angetan wurde, nicht mit dem Recht des Landes vereinbar sei, in dem sie lebten, handelten nicht außerhalb der verfassungsrechtlichen Tradition.
Sie handelten im Rahmen der schwerwiegendsten Bestimmung, die darin enthalten ist.
Der Nürnberger Kodex.
Hier kommt dem deutschen Kontext eine Bedeutung zu, die kein anderer nationaler Kontext erreichen kann.
Der Nürnberger Kodex wurde nicht in Deutschland verfasst. Er wurde über Deutschland verfasst. Er entstand aus dem Ärzteprozess von 1946 und 1947, in dem zwanzig deutsche Ärzte wegen der Durchführung medizinischer Experimente an Menschen ohne deren Einwilligung strafrechtlich verfolgt wurden. Das erste und grundlegende Prinzip, das darin festgelegt wurde, war, dass die freiwillige Einwilligung der Versuchsperson absolut unerlässlich ist.
Deutschland hat eine besondere und einzigartige Beziehung zu diesem Dokument. Nicht, weil es bei dessen Verletzung in einzigartiger Weise schuldig ist. Sondern weil die Verletzung, die damit verhindert werden sollte, auf deutschem Boden, von deutschen Ärzten und unter einem deutschen Staat begangen wurde – und Deutschland sich in den folgenden sieben Jahrzehnten der Welt als das Land präsentierte, das besser als jedes andere verstanden hat, warum dieser Grundsatz absolut sein muss.
Die Bedingungen, unter denen COVID-Impfstoffe in Deutschland verabreicht wurden, entsprachen bei ehrlicher Anwendung dieses Standards nicht den Voraussetzungen einer freiwilligen Einwilligung. Die Zwangsmaßnahmen im Rahmen von 2G und 3G, die beruflichen Konsequenzen für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die sich weigerten, sowie der soziale und institutionelle Druck, der über alle verfügbaren Kanäle ausgeübt wurde, führten eher zu Gehorsam als zu Einwilligung. Und Gehorsam ist keine Einwilligung. Der Nürnberger Kodex, der als direkte Reaktion auf das verfasst wurde, was deutsche Ärzte taten, als sie beides miteinander verwechselten, sagt dies ausdrücklich.
Deutschland hat das Dokument, das wegen Deutschlands verfasst wurde, nicht gewürdigt.
Das ist keine Kleinigkeit.
Der Nürnberger Kodex wurde 1947 im Nachgang zu einigen der dunkelsten medizinischen Verbrechen der Menschheitsgeschichte verfasst. Er existiert aus einem einzigen Grund: um sicherzustellen, dass das, was Menschen ohne ihr Wissen oder ihre Einwilligung angetan wurde, nie wieder geschieht.
Seine Grundsätze sind keine Empfehlungen. Sie sind das Fundament ethischer Medizin und sie sind eindeutig.
Die freiwillige Einwilligung ist absolut unerlässlich. Keine Nötigung. Kein Druck. Keine Androhung des Verlusts des Arbeitsplatzes, der Freiheit oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die betroffene Person muss frei sein, eine wirklich informierte Entscheidung zu treffen, sonst bricht die gesamte Grundlage der ethischen Medizin zusammen.
Während der COVID-Pandemie wurde dieser Kodex verletzt. Systematisch. Weltweit. Von Regierungen, Institutionen, Arbeitgebern und Gesundheitsbehörden, die die Teilnahme an experimentellen genetischen Injektionen vorschrieben oder erzwangen, deren Langzeitsicherheitsstudien nie abgeschlossen worden waren und die im Rahmen einer Notfallzulassung verabreicht wurden.
Menschen verloren ihre Arbeitsplätze. Verloren ihre Karrieren. Ihnen wurde das Reisen, der Besuch von Restaurants, der Zugang zu Krankenhäusern und der Kontakt zu ihren eigenen Familien verwehrt, weil sie sich weigerten, einer medizinischen Intervention zuzustimmen, die sie aus rechtlicher und ethischer Sicht ablehnen durften.
Das ist keine Grauzone. Das ist keine schwierige Frage.
Das ist ein Verstoß gegen die grundlegendsten Prinzipien der Einwilligung nach Aufklärung, auf die sich die zivilisierte Welt nach Nürnberg geeinigt hat.
Und keine einzige Regierung, keine einzige Gesundheitsbehörde, keine einzige internationale Organisation wurde dafür zur Rechenschaft gezogen.
Der Kodex existiert. Die Verstöße sind dokumentiert. Die Geschädigten sind immer noch hier … leiden immer noch, werden immer noch abgewimmelt, warten immer noch auf eine Anerkennung, die niemals kommt.
Die Zeit für den Nürnberger Kodex ist nicht die Vergangenheit.
Die Zeit ist jetzt.
Die Verantwortlichen müssen namentlich genannt werden. Die Fakten müssen richtiggestellt werden. Und die Grundsätze, die jeden Menschen auf dieser Erde vor medizinischer Nötigung schützen sollten, müssen wiederhergestellt werden – laut, öffentlich und ohne Entschuldigung.
Wir erinnern uns daran, wofür der Kodex geschrieben wurde.
Und wir erinnern uns daran, was getan wurde.
Der europäische und internationale Rechtsrahmen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention, deren Einhaltung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchgesetzt wird, garantiert in Artikel 8 das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, einschließlich der körperlichen Unversehrtheit. In Artikel 10 garantiert sie die Meinungsfreiheit. In Artikel 11 die Versammlungsfreiheit.
Die Oviedo-Konvention über Menschenrechte und Biomedizin, die Deutschland unterzeichnet hat, besagt, dass jeder Eingriff im Gesundheitsbereich nur nach freier und informierter Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen werden darf. Sie besagt, dass der betroffenen Person vor jedem Eingriff angemessene Informationen über den Zweck und die Art des Eingriffs sowie über dessen Folgen und Risiken gegeben werden müssen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, an die Deutschland als Gründungsunterzeichner gebunden ist, besagt in Artikel 19, dass jeder das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung hat. In Artikel 20 heißt es, dass jeder das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit hat.
In Artikel 3 heißt es, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Sicherheit hat.
In Artikel 30 heißt es, dass keine Bestimmung dieser Erklärung so ausgelegt werden darf, als bedeute sie für einen Staat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Zerstörung der hierin festgelegten Rechte und Freiheiten abzielen.
Diese Dokumente bilden einen Rahmen, der so umfassend, so sorgfältig ausgearbeitet und so unmittelbar auf die Ereignisse zwischen 2020 und heute anwendbar ist, dass das Fehlen jeglichen ernsthaften Versuchs, sie auf die COVID-Maßnahmen anzuwenden, selbst die wichtigste rechtliche Tatsache dieses Zeitraums darstellt.
Die internationale Menschenrechtsarchitektur wurde nach dem Zweiten Weltkrieg genau für diese Art von Situation geschaffen.
Ein Staat oder eine koordinierte Gruppe von Staaten, die Macht über den Körper, die Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Lebensgrundlagen ihrer Bürger in einer Weise ausübt, die unter der normalen verfassungsrechtlichen Ordnung nicht zu rechtfertigen ist und die eine anhaltende Unterdrückung von Informationen erfordert, die es den Bürgern ermöglicht hätten, ihre Rechte sinnvoll auszuüben.
Auf diese Architektur wurde nicht zurückgegriffen. Nicht ernsthaft. Nicht mit der Autorität und Unabhängigkeit, die eine solche Inanspruchnahme erfordern würde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Fälle erhalten. Die Verfahren verlaufen im Tempo von Institutionen, die nicht unter Druck stehen, schneller voranzukommen.
Und die Staaten, deren Verhalten geprüft wird, behalten den Einfluss auf die institutionellen Beziehungen, die darüber entscheiden, ob dieser Druck jemals entsteht.
Was Deutschland schuldet.
Deutschland hat seine gesamte Nachkriegsidentität auf ein bestimmtes Versprechen aufgebaut. Dass der Einzelne niemals wieder dem Notstand des Staates untergeordnet werden würde. Dass das Gesetz auch dann gelten würde, wenn die Regierung es als unbequem empfände. Dass die Lehren, die im Grundgesetz, im Nürnberger Kodex und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, nicht als historische Zierde, sondern als lebendige Verpflichtungen gewahrt würden.
Was eine ehrliche Regierung, die an diese Verpflichtungen gebunden ist, jetzt tun würde, lässt sich leicht beschreiben.
Sie würde eine wirklich unabhängige parlamentarische Untersuchung in Auftrag geben, die befugt ist, den Entscheidungsprozess des Robert-Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums von 2020 bis heute zu untersuchen. Sie würde die vollständige Offenlegung der RKI-Protokolle in ihrer ungeschwärzten Form erzwingen. Sie würde Entschädigungsrahmen schaffen, die den schweren Schäden angemessen sind, die das deutsche Impfstoffsicherheitsüberwachungssystem dokumentiert hat und auf deren formelle Anerkennung die Geschädigten noch immer warten. Sie würde die BÄK, die Bundesärztekammer, dazu verpflichten, die Verfahren zu überprüfen, die gegen Ärzte wegen der Äußerung evidenzbasierter Abweichungen von den offiziellen Leitlinien eingeleitet wurden. Er würde vor dem Bundestag stehen und klar und deutlich sagen, dass die durch das Grundgesetz garantierten Rechte in diesem Zeitraum verletzt wurden, dass diese Verletzung einer Rechenschaftspflicht unterliegt und dass diese Rechenschaftspflicht ohne Schutz für die Institutionen durchgeführt wird, deren Entscheidungen überprüft werden.
Das verlangt das Gesetz. Das bedeutet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, wenn dieser Grundsatz ehrlich auf das Geschehene angewendet wird.
Die deutsche Regierung hat dies nicht getan.
Keine Regierung wird dies freiwillig tun.
Denn das Ergebnis einer ehrlichen Aufarbeitung ist nicht bloß die Aufdeckung politischer Fehler. Es ist die verfassungsrechtliche Anklage gegen einen Staat, der die Architektur des Ausnahmezustands nutzte, um seinen eigenen Bürgern – in einer Form, die sie nicht als Zwang erkannten, da sie eher durch Unannehmlichkeiten als durch Gewalt ausgeübt wurde – genau das anzutun, was das Grundgesetz verhindern sollte.
Die Gründer der Bundesrepublik haben dieses Gesetz verfasst, weil sie gesehen hatten, was danach kommt.
Sie haben darauf gezählt, dass wir es lesen.
Das Schweigen jeder Institution, die geschworen hat, es zu wahren, ist nicht das Schweigen von Menschen, die es gelesen und nichts gefunden haben, was eine Reaktion ihrerseits erfordern würde.
Es ist das Schweigen von Menschen, die es gelesen und entschieden haben, dass das, was es von ihnen verlangte, mehr war, als sie bereit waren zu geben.
Deutschland weiß besser als jedes andere Land, was dieses Schweigen kostet.
Dennoch entscheidet es sich dafür.
Und das Dokument, das verfasst wurde, damit diese Entscheidung nie wieder ohne Konsequenzen getroffen werden kann, ist immer noch da und wartet – wie das Grundgesetz immer wartet – auf die Generation, die endlich fordern wird, dass es eingehalten wird.
(Dieser Text lässt sich auf jede Nation der Erde anwenden)
Ärzteblatt, D. Ä. G. R. D. (n.d.). Warnung vor Missbrauch des Nürnberger Kodex durch Impfgegner. Deutsches Ärzteblatt. https://www.aerzteblatt.de/news/warnung-vor-missbrauch-des-nuernberger-kodex-durch-impfgegner-fe17a2e3-8402-4b81-b37c-72478a87e8b9
Wikipedia-Autoren. (2011, December 24). Der Doppelstaat. https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat



wau, great ! danke Sabine!
Alle europäischen Politiker haben sich eines Versäumnisses schuldig gemacht. Siehe Resolution 2361 des Europarates, Abschnitte 7.3.1 und 7.3.2 zu COVID-Impfungen vom Januar 2021. Dort heißt es:
„7.3.1. ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2. ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanted to be vaccinated;"
zu deutsch:
„7.3.1. sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;
7.3.2. sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, wegen möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird“
Die Resolution wurde in offiziellen Bundestagsdokumenten ausdrücklich erwähnt und
teilweise zitiert.
Meine Fragen an Politiker, die damals Delegierte des Europarats waren lauteten:
1. Haben Sie persönlich vehement die Inhalte der Resolution an Presse und Öffentlichkeit getragen?
2. Welche Presseorgane wurden von Ihnen oder Ihrer Partei kontaktiert mit der eindringlichen Aufforderung, die Abschnitte zu publizieren und zur Diskussion zu stellen?
3. Welche Presseorgane sind der Aufforderung nachgekommen und welche nicht?
4. Gibt es öffentlich zugängliche Videomitschnitte, in denen Ihre Partei oder Sie den Sachverhalt darstellten, z. B. in eigenen Social Media Kanälen, Talk Shows im ÖRR, etc. ?
5. Was haben Politiker anderer Parteien unternommen, um sicherzustellen, dass die Forderungen der Abschnitte 7.3.1 und 7.3.2 umgesetzt wurden/werden?
Nur einer hat reagiert und keine Frage beantwortet, sondern Blabla geschickt.