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Das PEI ist keine Bundesoberbehörde. Es ust dem BMG ubtergeordnet. Es darf nur normalerweise in Impfzulassungsfragen eigenständig entscheiden.

Die Bundesoberbehörde ist das BMG und hat somit als oberster Dienstherr Weisungsbefugnis.

Die 'Eigenständigkeit' von Unterbehörden hat immer hierarchische Grenzen.

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